AGBs

AGBs

Hier findest du die AGB von oberlandyoga 
1. Teilnahmefähigkeit / Haftung Vor der Teilnahme an Kursen von Oberlandyoga ist von jedem Teilnehmer ein Anmeldeformular (auch als Onlineformular) auszufüllen, mit dem der Teilnehmer erklärt, dass der Teilnahme an Kursen von oberlandyoga keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. Gibt es gesundheitliche Einschränkungen, so sind diese im Textfeld zu vermerken und dem Yogalehrer mitzuteilen. Die Nutzung der Räumlichkeiten und Angebote von Oberlandyoga erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Oberlandyoga übernimmt keinerlei Haftung für die von Teilnehmern mitgebrachten Wertgegenstände. 
2. Probestunden, 10er und 5er Karten Eine Probestunde kann nur einmal gemacht werden. Die Teilnahme an Workshops von Oberlandyoga ist auf der Basis der Zehnerkarten nicht möglich. Die 10er Karte ist 6 Monate gültig. Die 5er Karte 3 Monate. Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der ersten Yogastunde und wird auf der Karte vermerkt. 
3. Änderungen der Kurszeiten Oberlandyoga ist berechtigt, das Kursangebot, den Stundenplan, Öffnungszeiten und den Ort der Kursdurchführung zu ändern. Oberlandyoga kann die Teilnehmerzahl von Kursen beschränken, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern von Oberlandyoga, wird sich Oberlandyoga bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann ein Kurs auch einmal ausfallen. Der Ausfall eines bestimmten Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Mitgliedschaftsbeiträge, sofern der Teilnehmer die Gelegenheit erhält, die Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Schließungen von Oberlandyoga im Falle von Urlaub oder Renovierungsarbeiten sowie Sonderöffnungszeiten über gesetzliche Feiertage werden per Email angekündigt und berechtigen die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Beiträge. 
4. Anmeldung und Bestätigung Anmeldungen werden nach Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars wirksam. Mit Ihrer Anmeldung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Anmeldebestätigung /Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Mit der Onlineanmeldung / Onlinekauf eines Kurs- oder Workshop/ Eventangebot wird eine verbindliche und zahlungspflichtige Anmeldung zum entsprechenden Yogakurs oder Workshop / Event / Reise getätigt. Wir behalten uns vor, Anfänger- und Aufbaukurse erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern durchzuführen. Wird diese nicht erreicht, informieren wir spätestens 24 Stunden vor Beginn des Kurses die angemeldeten Teilnehmer. In dem Fall wird nach Absprache ermöglicht, entweder einen Alternativkurs zu besuchen oder die Kurskosten werden in vollem Umfang zurückerstattet. Für offene Stunden (Drop in) gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern. 
5. Zahlungsbedingungen Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50 % je Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Reise- bzw. 1 Woche vor Workshopbeginn unaufgefordert zu überweisen. Die Beiträge bei Jahresmitgliedschaft werden monatlich im voraus gezahlt. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Die bloße Nichtteilnahme am Kursprogramm entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 
6. Kündigungen Kündigungen der Jahresmitgliedschaft ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Erfolgt keine Kündigung, läuft der Vertrag um die gleiche Zeit weiter.
 Befristete Karten Angebote (10er und 5er) sind nach Ablaufzeit ungültig. Jegliche nicht in Anspruch genommenen Stunden verfallen nach der Laufzeit. Eine Verlängerung der Monatskarte ist nur auf Kulanz möglich. 
7. Rücktritt oder Umbuchung durch den Teilnehmer, Ersatzperson, Umbuchung bei Workshops, Kursen, Reisen oder Events Der Rücktritt eines Teilnehmers vor Reisebeginn wird wirksam, sobald die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingegangen ist (Datum des Poststempels). Stellt der Teilnehmer gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung eine adäquate Ersatzperson, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, so werden keine Stornogebühren fällig. Ansonsten entstehen folgende pauschalierte Stornokosten:
  • Rücktritt und Rückzahlung bis 60 Tage vor Seminar- Kurs- oder Reisebeginn 75% Rückerstattung des Seminarpreises oder Rückerstattung des vollen Betrages in Form einer Gutschrift abzüglich 25 € Bearbeitungsgebühr.
  • Rücktritt und Rückzahlung bis 30 Tage vor Seminar- Kurs- oder Reisebeginn 50% Rückerstattung des Seminarpreises oder Rückerstattung des vollen Betrages in Form einer Gutschrift abzüglich 25 € Bearbeitungsgebühr.
  • Rücktritt und Rückzahlung bis 15 Tage vor Seminar- Kurs- oder Reisebeginn 25% Rückerstattung des Seminarpreises oder Rückerstattung des vollen Betrages in Form ein er Gutschrift abzüglich 25 € Bearbeitungsgebühr.
  • Rücktritt und Rückzahlung 14 bis 1 Tag vor Seminar- Kurs- oder Reisebeginn 0% Rückerstattung des Seminarpreises oder Rückerstattung des vollen Betrages in Form einer Gutschrift abzüglich 25 € Bearbeitungsgebühr.
  • Umbuchung oder Umwandlung in Gutschriften vor Seminar- Kurs- oder Reisebeginn 25 € Bearbeitungsgebühr
  • Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses bzw. Aufenthalts besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • Sollte ein Seminar/Kurs/Reise abgesagt werden müssen, kannst du wählen: du kannst kostenlos umbuchen, eine Gutschrift oder eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen bekommen.
Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers nach Kurs-, Seminar-, Workshop- oder Reisebeginn (vorzeitige Abreise, Abbruch) oder werden während der Reise, Kurses oder Seminares aus persönlichen Gründen bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. Erkrankungen, Verspätungen etc.), so werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Bleibt der angemeldete Teilnehmer dem Kurs, Seminar, Reise oder Workshop fern, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Im Krankheitsfall kann aus Kulanz und gegen Vorlage eines Attests (schnellstmöglich, spätestens nach 14 Tagen einzureichen) ein Alternativtermin vereinbart werden. Der Betrag wird bis zur Einlösung gutgeschrieben, eine Beitragsrückerstattung ist jedoch ausgeschlossen. 
9. Versäumte Kursstunden und Bescheinigung der Krankenkasse Generell besteht kein Anspruch darauf, versäumte Stunden innerhalb eines Kurses nachzuholen. Aus Kulanz ist es möglich 2 versäumte Stunden innerhalb des laufenden Kurszeitraums nachzuholen. Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist nur dann möglich, wenn der Kursteilnehmer innerhalb des Kurszeitraumes mindestens 80 Prozent der Zeit anwesend war. Nachholstunden sind davon ausgeschlossen. 
10. Rücktritt, Unterrichtsausfall, Einschränkungen oder Kündigung durch den Veranstalter Sollte die Durchführung einer Reise bzw. Kurses, Seminares oder Workshop nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar sein, z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, so ist dieser berechtigt, die Reise bzw. Kurse abzusagen. Alle Teilnehmer erhalten in diesem Falle den gezahlten Reise- bzw. Kurspreis unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Reise- bzw. Kursbeginn ist die betreffende Reise- bzw. Kursleitung berechtigt, den Reise- bzw. Kursvertrag eines Teilnehmers ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Evtl. Zusatzkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende.
 Kann der Unterricht wegen höher Gewalt oder Erkrankung des Unterrichtenden nicht durchgeführt werden, wird sich der Unterrichtende bemühen, den Unterricht nachzuholen. Ein Anspruch besteht dann nicht, wenn ein Einsatz organisatorisch unmöglich ist. Eine vorübergehende  Einschränkung der Benutzung des Studios aufgrund von Reparaturen oder Renovierungsarbeiten berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages oder Minderung des Beitrages. 
11. Haftungsbeschränkung Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des Reise- bzw. Kurspreises, wenn einem Teilnehmer ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte. Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während der Reise bzw. Kurse keinen Einfluss hat (Wasser, Strom, Liftanlagen, Umzug innerhalb eines Hauses, Wetter etc). Das während der Reise bzw. Kurses angebotene Programm und alle damit verbundenen Aktivitäten werden von den Teilnehmern in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Der Teilnehmer haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen. Das Beförderungsrisiko trägt bei Eigenanreise der jeweilige Teilnehmer. Für Gesundheitsschäden die der Kursteilnehmer in den angebotenen Kursen erleidet und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
 Der Kursteilnehmer versichert, dass er psychisch und physisch in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen; bei akuten Erkrankungen muss vor der Teilnahme am Unterricht der Hausarzt befragt und der/die Lehrer informiert werden. 
12. Mitwirkungspflicht Bei  eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Schäden beizutragen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reise- bzw. Kursleitung in schriftlicher Form vorzulegen. 
13. Ausschluss von Ansprüchen bei Reiseveranstaltungen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. 6 Monate nach Beendigung der Reise bzw. Kurses verjähren alle Ansprüche aus dem Reisevertrag. 
14. Unwirksamkeit (Salvatorische Klausel) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen. 
15. Allgemeines für Reiseveranstaltungen Für Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für seinen Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer ebenfalls selbst verantwortlich (Wir empfehlen den Abschluß einer Haftpflicht- Reiserücktritt- und Unfallversicherung). 
16. Gerichtsstand Der Reisende bzw. Kursteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. 
17. Personenbezogene Daten Sämtliche Teilnehmer von Oberlandyoga werden hiermit darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei selbstverständlich eingehalten. Die Teilnehmer erklären sich in diesem Umfang mit der Bearbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten bereit.